Simone Behrens
Fachbereichsleitung
Fachbereich 1 · pHKP
Kurz Psychiatrische häusliche Krankenpflege: Eine Pflegefachkraft kommt regelmäßig zu Ihnen nach Hause. Ihre Ärztin oder Psychotherapeutin verordnet das, die Krankenkasse übernimmt die Kosten – bis auf die gesetzliche Zuzahlung.. Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause – damit Sie weiter in Ihrer Wohnung und in Ihrer Familie leben können, so selbstbestimmt wie möglich.
Was wir konkret tun
Was die Pflege leistet
Simone Behrens
Fachbereichsleitung
Fachbereich 1 · pHKP
Fragen zu diesem Angebot
Das legen wir gemeinsam mit der verordnenden Praxis fest – meist zwischen einmal und mehrmals pro Woche. Wenn es Ihnen schlechter geht, kommen wir häufiger.
Ja. Für die häusliche Krankenpflege sieht das Gesetz eine Zuzahlung vor: 10 Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr und 10 Euro je Verordnung. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entstehen Ihnen keine Kosten. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.
Die pHKP ist bewusst zeitlich begrenzt, in der Regel auf vier Monate. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wir besprechen rechtzeitig mit Ihnen und Ihrer Praxis, wie es danach weitergeht – zum Beispiel mit einem unserer anderen Angebote.
Die Integrierte Versorgung läuft über Praxen mit einem besonderen Vertrag und dauert bis zu zwei Jahre. Sie ist enger begleitet. pHKP kann dagegen jede psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis verordnen.
Nein. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis geben wir nichts weiter.