SGB V · Fachbereich 1

Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Kurz . Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause – damit Sie weiter in Ihrer Wohnung und in Ihrer Familie leben können, so selbstbestimmt wie möglich.

Was wir konkret tun

Wir unterstützen Sie …

  • beim Aufbau einer verlässlichen Beziehung
  • bei Problemen, die den Alltag blockieren
  • bei der Begleitung zu Arztbesuchen
  • bei der Einnahme von Medikamenten
  • beim Anti-Angst-Training
  • bei Krisen und deren Vorbeugung
  • beim Training von Alltagsfertigkeiten
  • beim Aufbau einer Tages- und Wochenstruktur
  • im Gespräch mit Angehörigen und Partnern

Ihr Kontakt im Fachbereich

Fragen zu diesem Angebot

Was Sie vorher wissen sollten

Das legen wir gemeinsam mit der verordnenden Praxis fest – meist zwischen einmal und mehrmals pro Woche. Wenn es Ihnen schlechter geht, kommen wir häufiger.

Ja. Für die häusliche Krankenpflege sieht das Gesetz eine Zuzahlung vor: 10 Prozent der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr und 10 Euro je Verordnung. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entstehen Ihnen keine Kosten. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen.

Die pHKP ist bewusst zeitlich begrenzt, in der Regel auf vier Monate. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Wir besprechen rechtzeitig mit Ihnen und Ihrer Praxis, wie es danach weitergeht – zum Beispiel mit einem unserer anderen Angebote.

Die Integrierte Versorgung läuft über Praxen mit einem besonderen Vertrag und dauert bis zu zwei Jahre. Sie ist enger begleitet. pHKP kann dagegen jede psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis verordnen.

Nein. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis geben wir nichts weiter.

Nächster Schritt

Rufen Sie an, wenn Sie nicht weiterwissen.

Auch dann, wenn Sie noch keine Verordnung haben.