SGB IX · Fachbereich 3

Assistenz beim Wohnen

Kurz . Damit die eigene Wohnung die eigene Wohnung bleibt: Wir unterstützen bei Haushalt, Post, Finanzen, Terminen und Nachbarschaft – so viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Was wir konkret tun

Wir unterstützen Sie dabei, selbstständig zu handeln:

  • beim Ordnen von Post, Behördenschreiben und Finanzen
  • bei Haushalt, Einkauf und Ernährung
  • beim Erhalt der Wohnung und im Kontakt mit Vermietern
  • beim Aufbau von Kontakten und Freizeit
  • bei Terminen mit Ämtern, Ärzten und Jobcenter
  • beim Finden einer Tagesstruktur oder Beschäftigung

Ihr Kontakt im Fachbereich

Fragen zu diesem Angebot

Was Sie vorher wissen sollten

Nein. Entscheidend ist, dass eine psychische Erkrankung Sie im Alltag wesentlich einschränkt. Das klärt das Sozialamt im Rahmen der Bedarfsermittlung.

Meist mehrere Wochen. Wir bleiben in der Zeit mit Ihnen in Kontakt und fragen beim Amt nach.

Ja. Sie entscheiden, wer Sie unterstützt. Ein Wechsel zu uns ist auch während einer laufenden Bewilligung möglich.

Nächster Schritt

Rufen Sie an, wenn Sie nicht weiterwissen.

Wir helfen auch beim Antrag.