Ulrike Schnibbe
Fachbereichsleitung
Fachbereich 3 · Assistenz beim Wohnen
Kurz Eingliederungshilfe: Unterstützung für Menschen mit Behinderung – auch infolge einer psychischen Erkrankung –, damit sie am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Sie wird beim Sozialamt beantragt.. Damit die eigene Wohnung die eigene Wohnung bleibt: Wir unterstützen bei Haushalt, Post, Finanzen, Terminen und Nachbarschaft – so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Was wir konkret tun
Ulrike Schnibbe
Fachbereichsleitung
Fachbereich 3 · Assistenz beim Wohnen
Fragen zu diesem Angebot
Nein. Entscheidend ist, dass eine psychische Erkrankung Sie im Alltag wesentlich einschränkt. Das klärt das Sozialamt im Rahmen der Bedarfsermittlung.
Meist mehrere Wochen. Wir bleiben in der Zeit mit Ihnen in Kontakt und fragen beim Amt nach.
Ja. Sie entscheiden, wer Sie unterstützt. Ein Wechsel zu uns ist auch während einer laufenden Bewilligung möglich.